Sie sind hier

Pferdehaltung


- Gegenüberstellung von Haltungsbedingungen
- Konsequenzen


§2 des Tierschutzgesetzes (1986) besagt: wer ein Tier hält (z.B. Eigentümer), betreut (z.B. Pfleger) oder zu betreuen hat (z.B. Pferdepensionsinhaber),

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

„Eine wirklich natürliche Pferdehaltung ist hierzulande praktisch nicht mehr machbar. Ziel jeder modernen Haltung sollte es sein, der natürlichen Lebensform der Pferde möglichst nahe zu kommen.“
Hanns Ullstein jun.

Die heute leider immer noch verbreitete reine Stallhaltung stammt aus den Zeiten der Kavallerie. Für militärische Zwecke war die reine Stallhaltung als Anbindehaltung (Ständerhaltung) sehr praktisch und günstig (wenig Platzbedarf, ständige Zugriffsmöglichkeit, größte Nutzungsintensität, komprimierte Fütterungsmöglichkeit, jahreszeitunabhängig). Entsprechende ausgiebige Pflege und Arbeit der Pferde konnte die Nachteile dieser Haltung wenigstens teilweise ausgleichen: so wurden die Pferde täglich mehrere Stunden an der frischen Luft im Gespann oder unter dem Sattel gearbeitet, viel in Gruppen im Gelände geritten oder mehrspännig gefahren.

Die Pferde wurden regelmäßig auf Leistung und Zustand kontrolliert, so dass kaum Vernachlässigung oder schlechte Behandlung vorkamen. Auch die Fütterung berücksichtigte ernährungsphysiologische Gegebenheiten, so dass z.B. die erste Rauhfuttergabe morgens um 5 Uhr und die letzte abends um 22 Uhr stattfanden, etwas, das man heute meist vergeblich in Pensionsställen sucht!

Die sog. „Boxenruhe“ bei Krankheit stammt auch aus dieser Zeit. Jedoch bedeutete sie damals eine Verbesserung für das Pferd im Krankheitsfall, es hatte im Gegensatz zum Angebundensein im Ständer jetzt eine geräumige Krankenbox zur Verfügung. Heute bedeutet „Boxenruhe“ eine Verminderung der freien Bewegungsmöglichkeit des Pferdes und verzögert eine Heilung (weniger Bewegung bedeutet weniger Durchblutung, dazu kommen weitere nachteilige Wirkungen des Bewegungsmangels).

Heutzutage sind chronische Lungenerkrankungen und Probleme mit dem Bewegungsapparat die häufigsten leistungsmindernden oder zum Tod führenden Krankheiten. Bei sogenannten Sportpferden in mehr oder weniger reiner Stallhaltung ist die Anzahl der Schäden deutlich höher als bei Freizeitpferden in nicht geschlossener Stallhaltung. Ebenso kommen in Betrieben mit zumindest zeitweisem Weidegang Funktionsstörungen der Verdauungsorgane wesentlich seltener vor. Besonders auffällig ist der Zusammenhang zwischen Verhaltensstörungen und Haltungsform (je naturnäher die Haltung, desto weniger Verhaltensauffälligkeiten).

„Das Pferd ist ein hochspezialisiertes, herdenlebendes Lauf- und Fluchttier. In Einzelhaltung, getrennt von den Artgenossen, sowie bei nicht ausreichender Bewegung, fühlt es sich nicht wohl.“
FN-Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4

„Jeder, der mit Pferden engen Kontakt hat, muss deren arttypisches angeborenes Verhalten verstehen und im Umgang mit ihnen und bei ihrer Haltung entsprechend berücksichtigen.“
FN-Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4

„Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.“
FN-Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4 (Ethische Grundsätze des Pferdefreundes)

Soweit die Theorie! Und die Praxis??